Das Honorar unserer Kanzlei wird entweder nach den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK), dem Rechtsanwaltstarif (RATG), einem Stundensatz oder nach einer vereinbarten Pauschale verrechnet.
Für die Erstberatung, welche durchschnittlich 1 Stunde dauern kann, wird eine Honorarpauschale von brutto € 360,00 verrechnet. Dieser Betrag wird als Fairness-Garantie bei einer Beauftragung unserer Kanzlei innerhalb von einem Monat nach dem Beratungsgespräch zu 100% als Gutschrift angerechnet.