Wir setzen alles daran, für Sie das optimale Ergebnis zu erreichen. Wir achten darauf, dass das Honorar in einem angemessenen Verhältnis zu der für Sie erzielten Wirkung steht. Qualitative Beratung rechtfertigt eine angemessene Abgeltung. Ob das Honorar unserer Kanzlei entweder nach den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK), dem Rechtsanwaltstarif (RATG), oder einem Stundensatz oder als Pauschale verrechnet wird, ist Vereinbarungssache. Wir legen besonderen Wert auf Kostentransparenz, sowohl bei der Festlegung der Mandats- und Honorarbedingungen als auch während der laufenden Bearbeitung Ihres Anliegens.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre der Österreichischen Rechtsanwaltskammer.

Für die Erstberatung, welche durchschnittlich 1 Stunde dauern kann, wird eine Honorarpauschale von brutto € 360,00 verrechnet. Dieser Betrag wird als Fairness-Garantie bei einer Beauftragung unserer Kanzlei innerhalb von einem Monat nach dem Beratungsgespräch zu 100% als Gutschrift angerechnet.